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unterschiedlichem
Ausmaß kommt es bei verschiedenen Knochenmarks- und
Tumorerkrankungen zu einer verminderten Fähigkeit des
Organismus,
sich gegen Infektionen zu schützen. Diese
Abwehrschwäche kann
manchmal auch durch die notwendige Therapie der Erkrankungen zeitweise
verstärkt werden. In diesem Zusammenhang wird häufig
die
Frage gestellt, ob die üblichen Impfungen
durchgeführt werden
können. Auch von Hausärzten erreicht uns oft die
Frage, ob
z.B. eine Grippeschutzimpfung bei
Erkrankungen wie
Leukämien oder Plasmozytom erfolgen kann.
Für
Impfungen bei erwachsenen Patienten mit Abwehrschwäche gilt
folgendes: - Alle
Impfungen mit Totimpfstoffen
(z.B. Grippe, Pneumokokken, Tetanus, Hepatitis A und B, Diphtherie)
können auch bei Patienten mit angeborener oder erworbener
Abwehrschwäche ohne
Gefahr von speziellen Nebenwirkungen verabreicht werden.
- Der durch
die Impfung
erreichte Schutz kann wegen der veränderten Immunantwort
schwächer sein als bei gesunden Personen, evtl. sollte der
Impferfolg durch eine Blutuntersuchung kontrolliert werden.
- Die
üblichen Impfungen wie die Grippeimpfung
und eine Impfung gegen
Pneumokokken werden für Patienten mit
Abwehrschwäche explizit
empfohlen.
- Unter
laufender Chemotherapie sollten Impfungen wegen der geringen
Wirksamkeit allerdings nicht durchgeführt werden.
- Eine
gewisses Risiko
kann nur bei Lebendimpfstoffen
(z.B. Masern, Mumps, Röteln, Varicellen/Zoster, Gelbfieber),
insbesondere bei Patienten nach erfolgter allogener
Stammzelltransplantation (sog. Knochenmarkstransplantation von
Verwandten- oder Fremdspender) oder unter immunsuppressiver Therapie
bestehen. Hier sollte im konkreten Fall nachgefragt werden.
weitere Informationen unter: Grippeschutzimpfung
bei Tumorerkrankung und Chemotherapie
15.10.2007
Dr. med. Christian Sperling | |
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